Sicherheit

Sicherheit durch Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Folgende Punkte müssen bei der Auswahl eines EAP beachten werden:

  • Alle Beratungen im Rahmen des EAPs sind zu 100 % vertraulich.
  • Niemand, auch nicht der Arbeitgeber, erfährt, wer das EAP in Anspruch genommen hat. Denn: Alle Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
  • Alle Beraterinnen und Berater sollten mittels ihrer Arbeitsverträge in besonderer Weise auf dieses Verschwiegenheitsgebot und Datenschutz verpflichtet werden.
  • Um die Daten zusätzlich zu schützen, empfiehlt es sich, das Verschwiegenheitsgebot als Bestandteil aller EAP-Verträge den Kunden gegenüber aufzunehmen. Dies verpflichtet beide Seiten, alles zu unterlassen, was die Geheimhaltung von Privatgeheimnissen der Klienten gefährden oder beeinträchtigen kann.
  • Wenn diese Sicherheit nachweislich gelebt werden soll, bedarf es regelmäßiger Schulungen aller Mitarbeiter des EAP-Anbieters - besonders der Beraterinnen und Berater.

Zertifizierter Datenschutz

Datenschutz und IT-Sicherheit sind ein „Must-have“ für jedes EAP. Personenbezogene Daten müssen vor unbefugter Nutzung oder Verarbeitung sowie vor Missbrauch oder Verlust geschützt werden.

  • Einen funktionierenden Datenschutz erkennt man an einem gültigen Zertifikat.
  • Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) sollen nachweislich erfüllt und so transparent gestaltet sein, dass die Kunden die Maßnahmen nachvollziehen und ggf. überprüfen können.

Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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