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Reform der Psychotherapieversorgung

Eine Verbesserung der Situation?

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Die letzte Änderung der Psychotherapiereform trat vor rund zwei Wochen in Kraft und bereits jetzt häufen sich die Schlagzeilen. Die umgesetzten Maßnahmen führen nicht zu der gewünschten Verbesserung der Situation für Kassenpatienten. Weiterhin warten die Patienten sehr lange auf eine Therapie. Lesen Sie hier den Überblick und die Änderungen für INSITE. 

 

Welche Änderungen treten ab 01.04. in Kraft und warum?

Ab dem 01.04.2018 ist für Patienten Pflicht, vor Start einer Therapie die psychotherapeutische Sprechstunde für mindestens 50 Minuten in Anspruch zu nehmen. Jeder Psychotherapeut mit Kassenzulassung, muss eine solche Sprechstunde anbieten. Ziel ist, in dieser Sprechstunde zuverlässig eine Diagnose zu stellen, ob eine Psychotherapie indiziert ist oder nicht. Falls die Empfehlung für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung vorliegt, wird dies dem Patienten durch ein Formular bescheinigt.

Liegt eine Indikation vor, kann der Psychotherapeut in der Sprechstunde bereits alles in die Wege leiten, um den Patienten zu behandeln - vorausgesetzt er hat die zeitlichen Kapazitäten. Hat er diese Kapazitäten nicht, muss der Patient selbst einen Psychotherapeuten finden, der Kapazitäten frei hat für eine Weiterbehandlung.

Folgen für Betroffene

Möchte jemand eine ambulante Psychotherapie angehen, muss er also zunächst die Sprechstunde wahrnehmen. Den Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde bekommt er über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes. Ein solcher Termin muss innerhalb einer Woche mitgeteilt werden, sowie innerhalb von vier Wochen stattfinden.

Diese Termine sagen noch nichts über die freien Kapazitäten der Therapeuten aus. Mit hoher Wahrscheinlichkeit muss sich der Patient an einen zweiten Psychotherapeuten wenden. Denn oftmals hat derjenige, bei dem die verpflichtende Sprechstunde in Anspruch genommen, wird keine weiteren Kapazitäten frei.

Weiterhin lange Wartezeiten

An diesem Punkt ist keine Verbesserung gegenüber der Situation vor der Reform erfolgt. Eher im Gegenteil, denn viele Behandler müssen sich nun die Zeiten für die verpflichtend anzubietende Sprechstunde zusätzlich freihalten.

Laut einer Umfrage der Bundespsychotherapetenkammer liegen die Wartezeiten in Deutschland für die Behandlung bei einem Kassentherapeuten durchschnittlich bei 20 Wochen.1

Damit haben sich die Wartezeiten seit 2011 nur leicht geändert (Rückgang von 23,4 Wochen auf nun 19,9 Wochen von der ersten Anfrage bis zum Beginn der Behandlung).

Zusätzliche Belastung

Gerade die Suche nach einem Therapeuten mit freien Plätzen ist oft sehr zeitaufwändig und anstrengend. Für viele Patienten bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, einerseits durch die längeren Wartezeiten, und andererseits durch die Recherche an sich.

Von Unzumutbarkeit ist die Rede. Gesundheitsminister Spahn fordert beretis eine Reformierung der Bedarfsplanung.2

 

Was leistet INSITE weiterhin?

INSITE berät die Beschäftigten unserer Kundenunternehmen ausführlich über den neuen Ablauf und geänderte Bedingungen. Hierzu zählt unter anderem das Zurverfügungstellen der Kontaktdaten für die verpflichtende Sprechstunde. Die größte Unterstützung können wir allerdings weiterhin damit geben, dass unsere Lotsen kompetent und zeitnah die Suche nach einem qualifizierten Psychotherapeuten, der Kapazitäten frei hat, durchführen. Hiermit können wir weiterhin Wartezeiten drastisch reduzieren.

Durch unsere Unterstützung entlasten wir die Mitarbeiter unserer Kundenunternehmen, damit diese sich weiterhin auf sich und ihre Gesundheit konzentrieren können.

Haben Sie Fragen hierzu? Wir unterstützen Sie gerne unter 

Tel.: +49 (69) 90 555 29-0 oder office@insite.de

 

 

Quellen:

(1) www.tagesschau.de/inland/psychotherapeuten-kassenpatienten-101.html


(2) www.tagesschau.de/inland/spahn-psychotherapie-101.html

www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-reform-das-warten-hat-kein-ende-a-1202312.html