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Psychische Gefährdungsbeurteilung oftmals nicht umgesetzt

Studie zeigt, viele Firmen kommen Pflicht noch nicht nach

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Laut einer Umfrage der SCOPAR GmbH ist zwar vielen Unternehmen die gesetzliche Neuregelung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung bewusst, diese wird aber oftmals noch nicht umgesetzt. Dabei schätzen mehr als 75 % der Befragten den Arbeitsaufwand als gering oder mittel ein.

Seit 2013 gibt der Gesetzgeber vor, eine „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz" durchzuführen. Diese Ergänzung schließt damit nicht nur Belastungen für den Körper - durch Lärm oder schwere Lasten - sondern nun auch das Erleben und Verhalten von Mitarbeitern und Führungskräften ein. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Die SCOPAR GmbH hat nun eine Umfrage unter rund 100 Teilnehmern durchgeführt1 und dabei festgestellt, dass über 40 % der Befragten dieser Pflicht noch nicht nachkommen.

Die Unternehmen, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, führten weiterhin diese oftmals nicht ausreichend im gesetzlich geforderten Umfang durch. Maximal 20 % hatten die explizit geforderte aktive Beteiligung der Beschäftigten bei ihren Maßnahmen berücksichtigt. Alters- und Fehlzeitenstrukturanalysen sind zwar wichtiger Baustein, reichen aber nicht aus.

Den Arbeitsaufwand der Durchführung hingegen schätzten mehr als 75 % der Befragten als gering oder mittel ein.

Woran scheitert es also in der Umsetzung?

„Viele Unternehmen schrecken vor der vermeintlichen Komplexität der Aufgabe zurück. Gerade die ungenauen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber lassen hier viele Spielräume" so Elena Linden, Trainerin von INSITE und Moderatorin eines Workshops zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. „Gemeinsam mit der Lenkungsgruppe beleuchten wir mögliche Wege, diese Spielräume sinnvoll auszufüllen - d. h. die gesetzliche Vorgabe in einen handhabbaren Prozess zu überführen, aus dem wirkungsvolle Maßnahmen zur psychischen Gesunderhaltung hervorgehen. Wir stehen den Unternehmen auch während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite".

Der Nutzen einer qualitativ hochwertigen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann den Aufwand um ein vielfaches übersteigen, indem rechtzeitig angemessene und geeignete Gegenmaßnahmen bei identifizierten Belastungsfaktoren entwickelt werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter seminare@insite.de.

Quellen:
1 www.scopar.de/news-termine/detail/gbpsych/ - aufgerufen Dezember 2017