(copy 1)

(copy 1)

Gesetzesänderung in der Pflege

Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 2020

| Allgemeines,

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt seit Januar 2020 – welche Änderungen gibt es für Angehörige von Pflegebedürftigen?

Das Ziel des neuen Gesetzes ist – wie der Name bereits sagt - die Entlastung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben. Das Gesetz wurde Anfang November vom Bundestag beschlossen und im Dezember vom Bundesrat verabschiedet.

Bis Ende 2019 sah die Gesetzeslage vor, dass das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. „Wenn etwa Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die Pflege vorhanden ist, übernimmt das Sozialamt häufig die Kosten (sogenannte "Hilfe zur Pflege"). In vielen Fällen holt sich das Sozialamt aber das Geld von den Angehörigen zurück.“ so die Webseite des BAMS.

Die Gesetzesänderung hat die Verdienstgrenze auf 100.000 Euro angehoben, d.h. unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen, die weniger verdienen, müssen nun in der Regel dem Sozialamt die Kosten nicht mehr erstatten.

Der Gesetzgeber sieht dies als Signal, die Unterstützung von Pflegebedürftigen anzuerkennen.

Folgen für Angehörige

Konkret heißt dies für Betroffene, dass bisherige Zahlungen für Versorgungsleistungen, wie ein Heimplatz ggf. entfallen. Oder aber, dass nun erst die Möglichkeit besteht, einen Heimplatz für einen pflegebedürftigen Angehörigen zu ermöglichen.

 

Hilfe durch das EAP

Eine Pflegeberatung ist oft Teil eines Services, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten über die sogenannte EAP-Beratung (Employee Assistance Program / Externe Mitarbeiterberatung) anbieten.

Tritt ein Pflegefall in der Familie auf, haben die Mitarbeiter über das EAP die Möglichkeit, schnelle und kompetente Beratung zu erhalten: Welche Pflegemöglichkeiten habe ich, wie ist die Gesetzeslage, welche Fördergelder kann ich beanspruchen.

Diese Leistung ist für den Mitarbeiter kostenfrei und eine Beratung kann auf Wunsch völlig anonym erfolgen.

 

Quelle:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html

https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Politik-fuer-behinderte-Menschen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-angehoerigen-entlastungsgesetz.html