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Erste Erfahrungen zur psychotherapeutischen Sprechstunde

Umstellung auf neues Verfahren noch nicht in der Praxis angekommen

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Seit April 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten, die den Zugang zu ambulanter Versorgung vereinfacht. Die Erfahrung aus unserer Praxis zeigt, dass bisher nur einige Therapeuten die geforderten Leistungen anbieten, allerdings gibt es eine Übergangsregelung bis April 2018.

Bestandteil der EAP-Leistungen von INSITE ist ein professionelles Versorgungsmanagement (Lotsendienst), welches den Mitarbeitern unserer Kundenunternehmen einen schnellen Zugang zu weiteren Behandlungsmöglichkeiten bietet und somit lange Wartezeiten drastisch verkürzt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen haben wir uns mit den geforderten Änderungen in der Versorgung von akut behandlungsbedürftigen Personen beschäftigt.

Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde?

Seit dem 1. April 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs inkludiert sein. Eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlungen und, sofern erforderlich, eine kurze psychotherapeutische Intervention können erfolgen. Ziel ist, den Patienten zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Versorgung ermöglichen.1

Praktische Umsetzung

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen gestaltet sich bisher eher schwierig und zäh. Unsere Erfahrung zeigt, dass die telefonische Erreichbarkeit für Patienten (festgelegt auf 200 Minuten in der Woche pro Therapeut/Praxis) beispielsweise noch nicht ausreichend umgesetzt ist. Dies liegt auch daran, dass der Behandlungs- und Therapiebedarf weiter hoch ist und nicht ausreichend Kapazitäten in den einzelnen Praxen vorhanden sind. So werden beispielsweise zwar psychotherapeutische Sprechstunden angeboten, d. h. Gespräche von mindestens 25 Minuten zur Orientierung, ob ein konkreter Bedarf besteht und in welcher Therapierichtung eine Behandlung sinnvoll ist. Allerdings ist unsere Erfahrung, dass diese Zeiten bisher weiterhin oft zum Führen von Erstgesprächen genutzt werden, d. h. als Anamnesegespräch zum Start einer Behandlung, um die Vorgeschichte des Patienten zu erfahren. Hier greift die Übergangsfrist bis 31. März 2018, in welcher auch weiterhin probatorische Sitzungen ohne Sprechstunde beginnen können.

Weiterhin gab es Unstimmigkeiten zur Regelung der Vergütung, und nicht immer ausreichende Information und Kommunikation zwischen den Therapeuten und den beteiligten Parteien, wie Kassenärztlichen Vereinigungen oder aber den Krankenkassen, beispielsweise der Meldung von telefonischer Erreichbarkeit und freien Kapazitäten.

Unser Fazit

Rund sechs Monate nach der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde ziehen wir das Zwischenfazit, dass es noch einige Anlaufschwierigkeiten gibt, die dazu führen, dass nicht alle Patienten die gewünschte kurzfristige Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

INSITE bietet daher weiterhin seinen professionellen Lotsendienst in der bewährten Art an, um den Mitarbeitern seiner Kundenunternehmen eine schnelle und lückenlose Versorgung zu ermöglichen.

Ausblick

Sofern sich im Laufe der kommenden Wochen und Monate relevante Änderungen ergeben, die den Weg hin zu einer psychotherapeutischen Behandlung vereinfachen, werden wir diese schnellstmöglich in unseren Prozess integrieren.

Beispielsweise plant der Gesetzgeber für April 2018, dass - bevor eine psycho­therapeutische Behandlung beginnen kann - eine psychotherapeutische Sprechstunde verbindlich vom Patienten wahrgenommen werden muss.

Wir werden auch weiterhin die Änderungen des gesetzlichen Rahmens verfolgen und unseren Lotsendienstprozess kontinuierlich anpassen und optimieren. Denn für INSITE steht die optimale Betreuung der Mitarbeiter unserer Kundenunternehmen an oberster Stelle.

 

1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/psychotherapeutische-sprechstunde.html