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Zwischenfazit Psychotherapiereform

Keine Änderung der aktuellen Versorgungslage, weiter lange Wartezeiten

| Allgemeines,

Im April trat die Reform zur Psychotherapieversorgung in Kraft. Nach rund fünf Monaten hat sich aus unserer Sicht nichts für denjenigen geändert, der auf einen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten wartet. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der aktuellen Situation.

Welche Änderungen treten ab 01.04. in Kraft

Ab dem 01.04.2018 ist für Patienten Pflicht, vor Start einer Therapie die psychotherapeutische Sprechstunde für mindestens 50 Minuten in Anspruch zu nehmen. Ziel ist, in dieser Sprechstunde zuverlässig eine Diagnose zu stellen, ob eine Psychotherapie indiziert ist oder nicht.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag zur Reform.

Hierfür müssen kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten freie Kapazitäten anbieten und diese der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) melden. Die KV stellt die Information über die Verfügbarkeit von psychotherapeutischen Sprechstunden dann den Patienten zur Verfügung.

Bundesweit unterschiedliche Handhabe

Jedes Bundesland hat diese Terminservicestellen, allerdings werden die Vorgaben der KV unterschiedlich umgesetzt. Es gibt Bundesländer, die dies sehr umfangreich tun und nicht nur Termine für die psychologische Sprechstunde vermitteln, sondern auch Termine bei Fachärzten. Andere regeln die Terminvergabe je nach Thema über unterschiedliche Telefonnummern, oder koordinieren die Termine nicht direkt, sondern geben lediglich Namen und Kontaktdaten von Psychotherapeuten weiter und delegieren die eigentliche Aufgabe damit an die Patienten zurück. Der Betroffene muss selbst aktiv werden und bei verschiedenen Therapeuten nach möglichen freien Kapazitäten für die verpflichtende Sprechstunde fragen.

In der Praxis: wenig Änderung

In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann die Klärung der Notwendigkeit einer Therapie durchgeführt werden. Liegt eine Indikation über den Therapeuten, der die Sprechstunde durchgeführt hat vor, könnte die eigentliche Therapie starten, auch beim gleichen Behandler. Doch oftmals ist dies nicht möglich, da diese weiterhin ausgelastet sind. Teilweise hat sich die Situation noch verschärft, da von den verfügbaren Kapazitäten die Zeiten für die verpflichtend anzubietenden Sprechstunden abgehen.

In diesem Punkt hat sich also keine Änderung der Situation zu vor der Reform ergeben. Weiterhin fehlen in vielen Regionen Deutschlands geeignete Behandler und die Wartezeit auf den eigentlichen Therapieplatz ist unverändert hoch.

Weiterhin zeit- und energieaufwändige Suche

Für den Patienten hat sich an der Suchsituation nach einem geeigneten Behandler somit nichts geändert. Dieser muss weiterhin die zeitaufwändige Suche nach einem Therapeuten auf sich nehmen und oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Reform hat ihr Ziel nicht erreicht

Das Ziel, einen niedrigschwelligen Zugang zur Behandlung zu finden hat die Reform damit nicht erreicht. Die auf alten Daten basierende Bedarfsplanung muss grundlegend überarbeitet werden und die Zahl der Kassensitze erhöht werden. Den gestiegenen Bedarf bestätigen die Krankenkassen in ihren jährlich veröffentlichen Berichten zu Ausfallzeiten und Krankheitsbildern ihrer Versicherten. Ein Anstieg der Fehlzeiten aufgrund von psychischen Störungen wird seit Jahren beobachtet (siehe hierzu unser Blogbeitrag zum Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse).

Unterstützung für Betroffene

Das Versorgungsmanagement eines EAP-Anbieters kann hier die Betroffenen unterstützen. INSITE übernimmt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Kundenunternehmen die Suche nach einem geeigneten Behandler und kann so Wartezeiten drastisch verkürzen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an uns.

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